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Newsletter # 6, September 2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
in der heutigen Ausgabe widmen wir uns dem Thema Landwirtschaft. Bei der Planung der B 3 Ortsumgehung Elstorf stehen wir im engen Austausch mit den Landwirtinnen und Landwirten aus der Region, da landwirtschaftliche Flächen in der einen oder anderen Form von unseren Planungen beansprucht werden.
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Im engen Dialog zu sein, ist uns wichtig: Denn nur wenn wir die Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte kennen, können wir entsprechend planen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Spätsommer!
Ihr Dirk Möller Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
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Bei unserer Arbeit haben wir die Landwirtschaft im Blick
Beim Bau der B 3 Ortsumgehung Elstorf ist es uns wichtig, die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte vor Ort bestmöglich zu wahren.
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Daher haben wir in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Betrieben und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine umfassende landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse durchgeführt.
Im rund 2.500 Hektar großen Untersuchungsgebiet haben wir 33 landwirtschaftliche Betriebe einbezogen, um die Auswirkungen der Neubaumaßnahme auf deren Flächen zu identifizieren. Bei der Analyse haben wir nicht nur die Agrarstruktur und die Entwicklung der Landwirtschaft in der Region betrachtet, sondern auch auf individuelle Faktoren wie Betriebsstrukturen, Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie technische Einrichtungen wie Bewässerungs- und Drainagesysteme, Viehhaltung und Nährstoffsituation geachtet.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse arbeiten wir daran, negative Auswirkungen so gut wie möglich zu minimieren. Kompensationsmaßnahmen werden entsprechend angepasst, und falls nötig, erstellen externe Sachverständige weiterführende Gutachten für besonders betroffene Betriebe. Diese stehen derzeit im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Selbstverständlich werden auch die Anliegen aller anderen betroffenen Betriebe sorgfältig berücksichtigt. Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die die landwirtschaftliche Zukunft der Region sichert.
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Übersichtskarte zur landwirtschaftlichen Betroffenheitsanalyse
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Austausch auf Augenhöhe: Wir suchen zusammen nach Lösungen
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Wir setzen uns intensiv für die Landwirtinnen und Landwirte im Projektraum ein und pflegen einen offenen Dialog, um gute Lösungen zu finden. Nachdem die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Betroffenheiten für die einzelnen landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe ermittelt hat, wurden in persönlichen Terminen vor Ort mit den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern individuelle Betroffenheiten besprochen und gemeinsam mit Janik Rust, dem Agraringenieur bei der NLStBV im Geschäftsbereich Lüneburg, nach Lösungen gesucht. Diese Einzelgespräche ermöglichen es uns, die Situation detailliert zu analysieren und konkrete Vorschläge zu erarbeiten.
Neben den Facharbeitskreisen der NLStBV und des Amts für regionale Landesentwicklung haben sich auch die Landwirtinnen und Landwirte eigenständig im Arbeitskreis „Landwirtschaft Elstorf und Umgebung“ organisiert. Im Frühjahr 2024 fand in Elstorf dann eine erste gemeinsame Sitzung des Arbeitskreises und dem Agraringenieur der NLStBV statt. Im Mittelpunkt stand das aktuelle Konzept für Kompensationsmaßnahmen, das lebhaft diskutiert und mit Änderungsvorschlägen bereichert wurde. Auch die Entwässerung spielte eine zentrale Rolle in den Gesprächen. Die Anwesenden brachten ihre Anliegen ein und präsentierten Änderungsvorschläge und weitere Informationen, die in einer Übersichtskarte festgehalten wurden.
Dank dieser produktiven Gespräche konnten viele wertvolle Ideen entwickelt werden. Die Ergebnisse wurden intensiv mit dem beauftragten Umweltplanungsbüro und den Straßenplanerinnen und -planern besprochen, was zu einer anschließenden Anpassung des Maßnahmenkonzeptes führte.
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Wir erwerben vorzeitig Grund und Boden
Ein weiterer wichtiger Baustein unserer Arbeit bildet der vorzeitige Grunderwerb, der es der NLStBV bereits vor Planfeststellung ermöglicht, Flächen für das spätere Projekt ankaufen zu können.
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Dabei können Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer, die an einem Verkauf interessiert sind, an die NLStBV herantreten und verschiedene Flächen anbieten. Diese werden anschließend geprüft und bewertet, um ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu können. Bei besonderen Flächen wie beispielsweise Waldflächen oder anderen Spezialflächen werden auch externe Gutachten angefordert.
Dabei geht es zum einen um Flächen im direkten Trassenverlauf, die zwingend für die Durchführung der Maßnahme nötig sind. Zum anderen wurden und werden aber auch bereits Flächen erworben, die nicht direkt an der Trasse liegen. Einer der Gründe: Sie kommen für mögliche Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen infrage. Ein gutes Beispiel dafür ist der Kauf einer ca. 12 ha großen Golfplatzfläche nahe Immenbeck. Dieser hat den großen Vorteil, dass dafür keine landwirtschaftliche Fläche aus der Nutzung genommen werden muss. Im Gegenteil, eine landwirtschaftliche Folgenutzung durch Beweidung, wenn auch in extensiver Form, soll angestrebt werden.
Da die Umplanung des Maßnahmenkonzeptes nach der Einarbeitung der Vorschläge der landwirtschaftlichen Betriebe beinahe abgeschlossen ist, werden nun vorrangig landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen als Tauschflächen gesucht.
Um die Auswirkungen der Maßnahme möglichst gleichmäßig auf mehrere Schultern zu verteilen, wird ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Die jetzt gesuchten Acker- und Grünlandflächen können dann wiederum von der NLStBV als Tauschflächen mit in das Verfahren eingebracht werden, wodurch insgesamt weniger Fläche von umliegenden Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern eingefordert werden muss. Insgesamt konnten schon einige Ankäufe getätigt werden.
Der vorzeitige Grunderwerb endet mit Einleitung des Planfeststellungsverfahren sowie des Flurbereinigungsverfahrens, danach liegt die Flächenakquise und -bewertung im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens in der Zuständigkeit des Amtes für regionale Landesentwicklung. Flächenangebote oder Anfragen werden aber trotzdem gerne weiterhin von den Ansprechpartnern bei der NLStBV aufgenommen und dann entsprechend weitergeleitet.
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Ansprechpartner bei der NLStBV im rGB Lüneburg
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Manuela Görlich (Sachgebietsleiterin Grunderwerb)
Janik Rust (Agraringenieur im Projektbereich)
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Drei Fragen an... ...Janik Rust
Agraringenieur bei der NLStBV im Geschäftsbereich Lüneburg
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Warum spielt das Thema Land- & Forstwirtschaft bei der Straßenplanung eine wichtige Rolle?
Große Infrastrukturprojekte führen oft über land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Daher legen wir in unserer Planung besonderen Wert darauf, die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe so gering wie möglich zu halten, indem wir Flächenverluste, -durchschneidungen und Umwege minimieren. Wir arbeiten eng mit den Landwirtinnen und Landwirten zusammen, um sicherzustellen, dass ihre Belange in die Planung einfließen und Lösungen gefunden werden.
Im Projekt B 3 soll zum Beispiel mit dem Erwerb und Umnutzung eines Golfplatzes, der Nutzung von Flächen in einem ehemaligen Kasernengelände und durch die Zusammenlegung verschiedener Kompensationsmaßnahmen eine noch stärkere Beeinträchtigung der Agrarstruktur vor Ort vermieden werden.
Wofür werden landwirtschaftliche Flächen bei der „B 3 OU Elstorf“ in Anspruch genommen?
Für den Bau der Straße werden landwirtschaftliche Nutzflächen zunächst für die eigentliche Trasse benötigt. Hinzukommen aber auch Flächen für die Straßenentwässerung sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder beispielsweise die Verlegung einer Stromtrasse. In einigen Fällen kann aber ein Teil der Fläche mit Restnutzen für den Betrieb erhalten bleiben, beispielsweise als Extensivgrünland. Generell wird diese Lösung angestrebt, ist aber leider nicht immer umsetzbar.
Neben diesen dauerhaft in Anspruch genommen Flächen, werden temporär auch sogenannte Bedarfsflächen benötigt – beispielsweise für Baustraßen, Materialablage oder Kranstellplätze. Diese Flächen werden entweder anschließend durch Kompensationsmaßnahmen überplant, sodass ein Doppelnutzen entsteht, oder können von der Flächeneigentümerin bzw. vom Flächeneigentümer wiedergenutzt werden. Natürlich werden sie, je nach Art der Flächeninanspruchnahme, entweder über den Kaufpreis oder eine entsprechende Ausgleichszahlung entschädigt.
Warum wird für das Projekt B3 ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt?
Für das Projekt B 3 OU Elstorf soll ein sogenanntes Unternehmensflurbereinigungs-verfahren durchgeführt werden. Diese Verfahrensart wird bei großen Infrastruktur-projekten genutzt, bei denen es zu größeren Flächenverlusten durch die jeweiligen Baumaßnahmen kommt. Durch die Flurbereinigung soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen der Maßnahme nicht auf Wenige, sondern gleichermaßen auf Viele verteilt werden und somit prozentual für alle geringer ausfallen. Gleichzeitig kann so durch Neuzuschneidungen und Zusammenlegung die Entstehung unwirtschaftlicher Restflächen vermieden werden. Innerhalb des Verfahrensgebietes werden alle Flächen genau bewertet und analysiert, um unterschiedliche Bodentypen, Flächenzuschnitte, Ertragszahlen und Bewirtschaftungsformen vergleichbar zu machen.
Die NLStBV kauft derzeit möglichst viel Fläche im Vorhinein an, um sie entsprechend als mögliche Tauschflächen mit ins Flurbereinigungsverfahren einbringen zu können. So wird versucht, die Auswirkungen des Flurbereinigungsverfahrens trotzdem möglichst gering zu halten. Durch freihändigen Erwerb von Flächen kann zum einen das Verfahrensgebiet, oder aber auch der Landabzug pro Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer verkleinert werden.
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Infos, Ausblick und Termine:
- Nächster Schritt im Planungsprozess: Genehmigungsplanung und Planfeststellung (2024-2026)
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