Newsletter # 2, Juli 2023
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Liebe Leserinnen und Leser, 

in dieser Ausgabe des Newsletters zur B 3 Ortsumgehung (OU) Elstorf möchten wir Ihnen den aktuellen Planungsstand vorstellen. Zurzeit steht die Entwicklung der umweltplanerischen Maßnahmen im Fokus. Am 23. März 2023 tagte hierzu zum vierten Mal der Facharbeitskreis Umwelt in Neu Wulmstorf. Neben dem aktuellen Stand der Entwurfsplanung wurde dargestellt, welcher Kompensationsbedarf daraus abgeleitet wird. Suchräume für Ausgleichsmaßnahmen wurden vorgestellt und Hinweise dazu entgegengenommen.

Acht Wochen später, am 24. Mai 2023, fand dann der zweite Arbeitskreis zur Vorbereitung der Flurbereinigung statt. Hier wurde u. a. der Flächenbedarf für landschaftspflegerische Maßnahmen dargelegt und das Verfahren der Flurbereinigung einem interessierten Kreis von Bewirtschaftenden sowie Eigentümerinnen bzw. Eigentümern vorgestellt und – auch anhand vieler Fragen – erläutert.

Viel Vergnügen bei der Lektüre!

Ihr Dirk Möller
Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
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Rückblick:
Vierter Facharbeitskreis Umwelt und zweiter Facharbeitskreis zur Flurbereinigung

Mitte letzten Jahres begann bei der B 3 OU Elstorf die Phase der Entwurfsplanung mit der Erstellung des Vorentwurfs. Bestandteil dieser Planungsphase ist, die Öffentlichkeit in Form der bereits etablierten Facharbeitskreise über den aktuellen Stand der umweltplanerischen Maßnahmen zu informieren.

Die vierte Sitzung des Facharbeitskreises Umwelt fand am 23. März 2023 im Ratssaal Neu Wulmstorf statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern des ortsansässigen BUNDs sowie der Naturschutzbehörden der Landkreise Stade und Harburg nahmen Bürgervertreterinnen und -vertreter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden an dieser Sitzung teil.

Umweltplanerinnen und -planer der NLStBV sowie des beauftragten Planungsbüros stellten zu Beginn den aktuellen Stand der Entwurfsplanung sowie die daraus abgeleiteten Kompensationsbedarfe für Flora und Fauna vor. So werden für die B 3 OU Elstorf sowohl trassennahe als auch trassenferne Gebiete für die geplanten Ausgleichsmaßnahmen gesucht. Im Austausch mit den Teilnehmenden des Facharbeitskreises sind diese unterschiedlichen Suchräume diskutiert worden. Der Austausch gibt einerseits die Sicherheit, dass keine wesentlichen Sachverhalte übersehen werden, andererseits profitieren die Planenden von der Ortskenntnis der Teilnehmenden.   

Die Präsentation und das Protokoll des Facharbeitskreises Umwelt können Sie auf unserer Website abrufen.

Zudem tagte am 24. Mai 2023 der zweite Arbeitskreis zur Vorbereitung der Flurbereinigung. Dazu eingeladen hatte das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg. Über 30 Landwirtinnen und Landwirte sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümer folgten der Einladung ins Rathaus Neu Wulmstorf. Da nicht nur Flächen entlang der Trasse der B 3 OU Elstorf benötigt, sondern auch trassenferne Flächen für Kompensationsmaßnahmen gesucht werden, stieß die Veranstaltung auf reges Interesse.

Einführend stellten die NLStBV und das ArL den notwendigen Flächenbedarf für landschaftspflegerische Maßnahmen vor und erläuterten das Verfahren der Flurbereinigung. Trotz der benötigten Flächen für den Bau der OU selbst und für die nötigen Kompensationsmaßnahmen soll der Flächenverlust für die Einzelne bzw. den Einzelnen möglichst gering und im Hinblick auf die Gesamtheit der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer möglichst gleichmäßig verteilt ausfallen.

Durch diese frühzeitigen Informationsveranstaltungen und die transparente Kommunikation der Suchräume und Flächenbedarfe wird versucht, Konflikte mit betroffenen Flächeneigentümerinnen bzw. -eigentümern vorzubeugen, um die anstehende Flurbereinigung weitgehend ohne große Widerstände und zum Besten aller Beteiligten durchführen zu können.

Die Präsentation und das Protokoll des Arbeitskreises zur Vorbereitung der Flurbereinigung können Sie auf unserer Website abrufen. 
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Quelle: OpenStreetMap und Bosch & Partner. 
Einblick in den Planungsprozess:
Flächenbedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 

Im Fokus der aktuellen Planungsphase der B 3 OU Elstorf stehen zurzeit die umweltplanerischen Maßnahmen. Die Umweltplanerinnen und -planer der NLStBV identifizierten im ersten Schritt den Flächenbedarf der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Umfeld der Trasse wurden potenziell geeignete Flächen kartiert. Es handelt sich dabei sowohl um trassennahe als auch trassenferne Gebiete.

Um möglichst wenig private oder landwirtschaftlich genutzte Flächen zu beanspruchen, wird, sofern möglich, auf Flächen im öffentlichen Eigentum zurückgegriffen. Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung stellt die NLStBV den Prozess der Flächensuche transparent dar und geht in die Diskussion mit betroffenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern. Zusätzlich sollen durch das geplante Flurbereinigungsverfahren die Landverluste von privaten Grundeigentümerinnen bzw. -eigentümern, die nicht vermieden werden können, abgemildert werden.

Für manche beeinträchtigte Schutzgüter werden trassennah Kompensationsflächen benötigt, z. B. für die Neugestaltung des Landschaftsbildes, für die Vernetzung von Lebensräumen über die Straßentrasse hinweg in Verbindung mit den geplanten Querungsbauwerken und als Ausgleich für Biotopverluste von wenig mobilen Arten wie z.B. Amphibien.

Für mobilere Tierarten, Biotopverluste im Allgemeinen, Waldflächen im Besonderen und für andere betroffene Schutzgüter kann der Ausgleich auch in größerer Entfernung zur Trasse im gleichen Naturraum gefunden werden.

Anhand dieser und weiterer Kriterien suchen die Umweltplanerinnen und -planer im erweiterten Suchraum der Trasse nach geeigneten Flächen. Geleitet wird diese Suche durch den Grundsatz: „Vermeidung steht vor Ausgleich und Ersatz.“ Eingriffe in die lokale Umwelt werden nach Möglichkeit vermieden und auf das unvermeidliche Ausmaß begrenzt.

Verschiedene Durchlassbauwerke sollen die Zerschneidungswirkung der Straße abmildern. Dafür werden zukünftig beispielsweise Amphibientunnel, eine Grünunterführung sowie Faunabrücken entstehen.
Kurz erklärt...
...was ist die Flurbereinigung? 

Mithilfe der Flurbereinigung sollen u. a. die generelle Landentwicklung vorangetrieben, die Infrastruktur verbessert und landeskulturelle Nachteile ausgeglichen werden. In diesem Fall wird eine sogenannte Unternehmensflurbereinigung durchgeführt. Diese Verfahrensart wird bei großen Infrastrukturprojekten genutzt, bei denen es zu erheblichen Flächenverlusten durch die jeweiligen Baumaßnahmen kommt. Das Ziel besteht dabei in der Zusammenlegung unwirtschaftlicher oder unbrauchbarer Restflächen und der Verbesserung der Erreichbarkeit aller Flächen im Planungsraum. Zudem wird sichergestellt, dass die Last nicht auf Wenige, sondern gleichermaßen auf Viele aufgeteilt wird und somit prozentual für alle geringer ausfällt. Die Neuzuschneidung, Zusammenlegung und Neuzuteilung von Flächen sind dabei probate Mittel. Damit die möglichen Flächenverluste für jede Einzelne bzw. jeden Einzelnen gering bleiben, darf das Verfahrensgebiet zudem nicht zu kleinräumig gewählt werden.
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Drei Fragen an...
...Christian Schlattmann
(Projektkoordinator bei der NLStBV im Geschäftsbereich Lüneburg)

Welche umweltfachlichen Besonderheiten sehen Sie im Projekt? 
Der Planungsraum zeichnet sich durch ein hohes Vorkommen von geschützten Amphibien aus (Kammmolch, Kreuzkröte, Springfrosch). Für diese müssen Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der Trasse geschaffen werden – beispielsweise mit Durchlassbauwerken und der Aufwertung von bestehenden Lebensräumen.

Gibt es in den Planungsraum hineinwirkende Umweltbelange? 
Besonders die überregionale Biotopverbundachse im Ketzendorfer Forst sowie die den Planungsraum querende Fledermausflugroute entlang der Ketzendorfer Straße sind hier hervorzuheben. Durch spezielle Über- und Unterführungsbauwerke wird jedoch die Verbindung zwischen den beiden Straßenseiten der B 3 aufrechterhalten. 

Zeichnet sich der Planungsraum durch weitere topografische Merkmale aus? 
Beidseitig entlang der Entwurfstrasse befinden sich zahlreiche Sandgruben – teilweise noch in Betrieb, zum Teil bereits stillgelegt. Insbesondere die stillgelegten dienen unterschiedlichen Arten als Lebensraum. 
Infos, Ausblick und Termine:
  • Auf der Website: Präsentation und Protokolle zu den Arbeitskreisen 
    • Präsentation und Protokoll 4. Facharbeitskreis Umwelt 
    • Präsentation und Protokoll 2. Arbeitskreis zur Vorbereitung der Flurbereinigung 
  • Im 3. Quartal 2023: Abgabe des Vorentwurfes
  • Im 4. Quartal 2023: Öffentlicher Info-Markt zum Planungsstand
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr 
Geschäftsbereich Lüneburg 
Am Alten Eisenwerk 2d
21339 Lüneburg

poststelle-lg@nlstbv.niedersachsen.de 
Tel.: 04131 83050

Projektwebsite B3 OU Elstorf 
Fotos: NLStBV
Karte: OpenStreetMap und Bosch & Partner
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