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Newsletter # 3, Dezember 2023
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Liebe Leserinnen und Leser,
diese Ausgabe des Newsletters zur
B 3 Ortsumgehung (OU) Elstorf widmet sich dem Abschluss der Vorentwurfsphase.
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Ein wichtiger Meilenstein für das Projekt ist damit erreicht: Denn bereits im Vorentwurf müssen wir alle planerisch relevanten und entscheidenden Sachverhalte berücksichtigen. |
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Dabei geht es nicht nur um die Abstimmung vieler Planungs- und Kommunikationsschritte in einem engen Terminplan. Vielmehr bedarf es auch eines angemessenen Risikomanagements. Je enger und effektiver die einzelnen Planungsschritte miteinander verzahnt werden, desto höher fällt schließlich auch die gegenseitige Abhängigkeit aus. Umso mehr freue ich mich, dass diese Herausforderungen gemeistert sind und wir in die nächste Phase unseres Planungsprozesses, die Genehmigungsplanung, starten können. Ein großer Dank geht an alle Projektbeteiligten – das ist das Ergebnis guter Zusammenarbeit!
Viel Vergnügen bei der Lektüre!
Ihr Dirk Möller Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) |
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Ein Pilotprojekt für moderne Planung
Am Ende wurde der Vorentwurf für die
B 3 OU Elstorf ganz klassisch auf Papier ausgedruckt und in 18 Ordnern übersichtlich abgeheftet.
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Denn bei so komplexen Studien, Modellen und Entwürfen für ein 800 Hektar großes Planungsgebiet ist es einfach hilfreich, die Pläne physisch ausbreiten und im Detail nachvollziehen zu können.
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Insgesamt weicht der Planungsprozess jedoch vom typischen Bild ab, das oft mit Großprojekten verbunden wird. „Die Arbeit für die B 3 OU Elstorf findet nicht „am Reißbrett“ statt, sondern ist in vieler Hinsicht Kommunikationsarbeit“, betont die Projektbereichsleiterin für Bedarfsplanmaßnahmen und Ersatzneubauten Annette Padberg (siehe Interview am Ende).
"Rollende Planung"
Mit der Erklärung der B 3 OU Elstorf zum Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung in Niedersachsen ist entsprechend auch der Planungsprozess angepasst worden. Das Team um Projektleiterin Pia Jahn verfolgt das Prinzip der „rollenden Planung“: Es wartet nicht, bis die einzelnen Planungsphasen abgeschlossen sind oder die Prüfhinweise und Stellungnahmen endgültig vorliegen. Vielmehr denkt es bereits während einer laufenden Planungsphase an die nächste und treibt die Planung konsequent voran. Zudem sucht die NLStBV frühzeitig den Dialog nicht nur mit den beteiligten Behörden und Kommunen, sondern auch mit weiteren Beteiligten und Betroffenen, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen.
Einen großen Zeitvorteil verdankt die B 3 OU Elstorf zugleich aber auch einer möglichst schlanken Planung. So wurde z. B. in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf ein Linienbestimmungsverfahren verzichtet. Die Entscheidung für eine eindeutige Variante in der Vorplanung sorgte dafür, dass diese in der Entwurfsplanung detailliert zur Genehmigung geführt werden konnte.
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Kurz erklärt... ...wie läuft der Planungsprozess für die B 3 OU Elstorf ab?
Bevor es zum Bau einer Bundesfernstraße kommt, müssen mehrere Planungsphasen durchlaufen werden. Im Fall der B 3 OU Elstorf wurde das Projekt zunächst in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und als „vordringlicher Bedarf” eingestuft. Nach der Bestätigung des Planungsrechts folgte die Vorplanung für die genaue Trassenführung. In der Entwurfsphase wurde die Trasse u. a. unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage, von Sicherheitsaspekten oder der Umweltverträglichkeit konkretisiert. Nun liegt der Vorentwurf dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vor. Das Ministerium gibt den Entwurf mit dem „Gesehenvermerk” zur weiteren Bearbeitung frei. In der anschließenden Genehmigungsplanung wird dann das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Ausführungsplanung basiert auf dem in diesem Prozess erteilten Baurecht. Abschließend erfolgt die öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, begleitet von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden und Versorgungsträgern zur Klärung des Bauablaufs.
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Das bedeutet der Vorentwurf für den Planungsprozess
Der Vorentwurf stellt eine detaillierte Ausarbeitung und Konkretisierung der geplanten Trasse dar.
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Nach der Vorplanung, in der die grobe Linienführung bestimmt wird, legt er den Verlauf innerhalb des geplanten Korridors bereits sehr genau fest. |
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Begrenzte Verschiebungen als Anpassung an spezifische Anforderungen und Gegebenheiten bleiben dennoch möglich. Im Rahmen des Vorentwurfs wird nachgewiesen, dass die geplante Straße die erforderliche Leistungsfähigkeit aufweist und die nötigen Sicherheitsstandards erfüllt. |
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Auch die Umweltverträglichkeit der landesplanerisch festgestellten Trasse wird eingehend geprüft. Nicht zuletzt geht es aber auch um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die Nutzen und Kosten in eine positive Balance bringen muss. Der Vorentwurf bildet somit eine umfassende Basis für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren und dient als Bezugspunkt für die weiteren rechtlichen und technischen Überlegungen. Der rechts eingepflegte Lageplan liegt auf der Projektwebsite in der rechten Spalte "Aktuelle Unterlagen" zum Download für Sie bereit.
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Drei Fragen an... ...Annette Padberg
Projektbereichsleiterin für Bedarfsplanmaßnahmen und Ersatzneubauten bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg |
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Die Planung für die B 3 OU Elstorf wurde erstmals 2018 als ein Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung in Niedersachsen vorgestellt. Sind Sie heute mit dem Tempo des Projekts zufrieden?
Unbedingt. Wir haben die zahlreichen verschiedenen Schritte der Vor- und Entwurfsplanung nicht nur in einem guten Tempo, sondern vor allem auch mit hoher Qualität geleistet. In etwas mehr als fünf Jahren haben wir das gesamte Raumordnungsverfahren, die Landesplanerische Feststellung, die Festlegung der Vorzugsvariante und vieles mehr geschafft. Das ist insbesondere unserem großartigen Team, aber auch den äußerst engagierten externen Fachbüros zu verdanken. Mir ist bewusst, dass der Zyklus für Außenstehende dennoch lang wirken mag. Man muss sich jedoch vor Augen führen, dass wir bei Infrastrukturmaßnahmen wie einer Ortsumgehung über Projekte sprechen, die für viele Generationen funktionieren müssen. Daher müssen wir sehr sorgfältig vorgehen.
Sie haben für die B 3 OU Elstorf auch die Beteiligung sehr frühzeitig angeschoben. Wie passt das zur Planungsbeschleunigung?
Als wir erstmals mit den betroffenen Kommunen über das Projekt sprachen, wurde klar, dass alle großes Interesse an einer schnellen Realisierung der Ortsumgehung hatten. Wir fragten uns danach, was dafür eigentlich neben einer guten engagierten Planung noch dazu gehört. Und da lag es nahe, nicht nur die einzelnen Planungsschritte in sich enger zu verzahnen, sondern auch möglichst früh weitere Beteiligte und Betroffene einzubeziehen. Bereits 2019 haben wir die erste Planungswerkstatt veranstaltet. Seitdem sind wir mit vielen Parteien im Austausch – mit Ämtern, Verbänden, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Formate reichen vom großen öffentlichen Info-Markt bis zu individuellen Gesprächen. Die Hinweise, die wir daraus erhalten, prüfen wir und versuchen sie in unsere Planung zu übersetzen. Natürlich kann man es nicht allen recht machen, denn die Interessen könnten teilweise kaum unterschiedlicher sein. Es geht jedoch auch darum, gute Kompromisse zu finden oder zwischen den Positionen zu vermitteln.
Wozu laden Sie die Interessierten mit Blick auf die weitere Beteiligung ab 2024 ein?
Wir gehen jetzt auf die Genehmigungsplanung zu. Diese enthält die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sowie dessen Abschluss mit dem Planfeststellungsbeschluss. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind grundsätzlich verschiedene Beteiligungsschritte wie die öffentliche Planauslegung mit der Möglichkeit zu Stellungnahmen und Einwendungen vorgesehen. Darüber hinaus werden wir weiterhin unsere Dialogangebote machen, auch mit einzelnen Ansprechpartnerinnen und -partnern vor Ort. Den Auftakt bildet der Info-Markt am 22.02.2024, zu dem wir alle Interessierten herzlich einladen, sich ein Bild vom aktuellen Planungsstand zu machen und mit uns darüber zu diskutieren.
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Infos, Ausblick und Termine:
- Im 4. Quartal 2023: Abstimmung mit Kommunen und weiteren Projektbeteiligten
- 22.02.2024: Öffentlicher Info-Markt zum Planungsstand im Schützenhaus Elstorf, Schützenstraße 33, 21629 Neu Wulmstorf / Elstorf
- Im 1. Quartal 2024: 3. Facharbeitskreis Flurbereinigung unter Federführung des Amts für regionale Landesentwicklung (ArL)
- Nächster Schritt im Planungsprozess: Genehmigungsplanung und Planfeststellung (2024-2026)
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Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Planung? Dann schreiben Sie uns unter b3@ifok.de
Fotos: NLStBV Karte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
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