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Newsletter # 7, Dezember 2024
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Liebe Leserinnen und Leser,
ein bewegtes und ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu und wir dürfen gemeinsam auf einen bedeutenden Meilenstein blicken: Das Team der Niedersächsischen Landesbehörde für
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Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat heute, 19. Dezember, die Planfeststellungsunterlagen für die B 3 Ortsumgehung Elstorf fertiggestellt und bei der zuständigen Behörde für Planfeststellung eingereicht. Auf diesen Moment hat das Team seit der Aufnahme der Planung im Jahr 2018 hingearbeitet.
Um Sie weiterhin auf diesem Weg mitzunehmen, laden wir Sie im Frühjahr 2025 herzlich zu einer Dialogveranstaltung ein. Dort können Sie die Unterlagen einsehen, Ihre Fragen stellen und mit unserem Team ins Gespräch kommen. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen in den Austausch zu treten. Vorab möchten wir Sie mit diesem Newsletter an dem Weg teilhaben lassen, der hinter uns liegt und aufzeigen, was die Planfeststellungsunterlagen so bedeutend macht.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr und danken Ihnen für Ihr Interesse an dem Projekt.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dirk Möller Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV
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Ein großer Erfolg: Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen
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Die fertigen Planfeststellungsunterlagen zur Übergabe an die Planfeststellungsbehörde. | Bildrechte: NLStBV
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Heute, am 19. Dezember, war es so weit: Die Planfeststellungsunterlagen für die B 3 Ortsumgehung Elstorf wurden offiziell bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Dezernat 41 der NLStBV in Hannover, eingereicht. Damit ist ein entscheidender Meilenstein erreicht, der die intensive Arbeit vieler Beteiligter sichtbar macht. Doch warum ist dieser Schritt so bedeutend? Und was zeichnet die Unterlagen aus? Das Kernstück des Genehmigungsverfahrens
Die Planfeststellungsunterlagen sind elementarer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Sie vereinen alle Informationen, die nötig sind, um das Bauvorhaben rechtlich, technisch und umweltfachlich zu prüfen. Dazu gehören u.a. eine detaillierte technische Planung, Gutachten zu Lärm- und Umweltschutz, die Grunderwerbsunterlagen und viele weitere Dokumente. Ziel dieser Unterlagen ist es, das Projekt in seiner Gesamtheit abzubilden. Gleichzeitig sind die Unterlagen die Basis für die Beteiligung, bei der öffentliche und private Stellen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger Einsicht nehmen und Stellung beziehen können.
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Der Weg bis hierhin
Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist ein wichtiger Schritt, der auf einem langjährigen Planungsprozess aufbaut. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die einzelnen Phasen – von der Ermittlung des Bedarfs bis zum Bau.
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- Bedarfsanalyse: Am Anfang stand die Frage, ob eine Ortsumgehung überhaupt notwendig ist. Es hat sich klar gezeigt, dass der steigende Verkehr eine Entlastung dringend erfordert.
- Vorplanung: Anschließend wurden erste Trassenvarianten entwickelt, geprüft und auf ihre Machbarkeit hin bewertet. In dieser Phase wurden bereits wichtige Weichen gestellt, indem man beispielsweise mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr untersuchte.
- Entwurfsplanung: Mit der Entscheidung für eine Vorzugsvariante begann die detaillierte Ausarbeitung der Trasse. Im Zuge der Entwurfsplanung wurde geprüft, ob die Trasse nach Möglichkeit und Vertretbarkeit umweltgerecht ist, sie alle Sicherheitsanforderungen erfüllt, die erforderliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und die notwendige Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wurde.
- Genehmigungsplanung: In dieser Phase, deren Kernstück die Planfeststellungsunterlagen sind, fließen alle bisherigen Arbeiten zusammen. Am Ende dieser Phase steht der Planfeststellungsbeschluss, also das Baurecht.
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Nach der Genehmigung folgen schließlich die Ausführungsplanung, in der die Baupläne bis ins letzte Detail konkretisiert werden, sowie die Ausschreibung und Vergabe der Bauaufträge. Der abschließende Schritt ist dann der eigentliche Bau, bis die Ortsumgehung fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben werden kann.
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Ein Team, ein Ziel: So viele Fachleute planen die B 3
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Die Erstellung von Planfeststellungsunterlagen für den Bau der B 3 Ortsumgehung Elstorf ist eine echte Teamleistung: Eine Vielzahl von Fachplanerinnen und -planern sowie Expertinnen und Experten bringen ihr spezifisches Wissen ein, um alle technischen, rechtlichen und umweltfachlichen Anforderungen des Projekts zu berücksichtigen. Hierzu gehören Expertinnen und Experten aus den Bereichen Verkehrsanlagenplanung, Umweltplanung, Hydrologie und Wasserwirtschaft, Geologie und Bodenkunde, Immissionsschutz, Landwirtschaft, Grunderwerb, Öffentlichkeitsarbeit und Genehmigung. „Die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Alle Beteiligten arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass die Planungen technisch machbar und umweltgerecht sind“, sagt Annette Padberg, Fachbereichsleiterin Planung der NLStBV in Lüneburg, und ergänzt: „Die Abgabe der Unterlagen ist für alle ein geschaffter Meilenstein.“ Wer mit ihr und dem Team ins Gespräch kommen möchte, hat dazu bei einer Dialogveranstaltung im Frühjahr 2025 die Gelegenheit. Im Schützenhaus in Elstorf wird das Kernteam der NLStBV zusammen mit Fachplanerinnen und -planern die Planfeststellungsunterlagen vorstellen. „Wir möchten mit den Bürgerinnen und Bürgern im Dialog bleiben und ihre Fragen zu den Unterlagen beantworten“, so die Projektbereichsleiterin. Der Termin wird unter anderem auch hier im Newsletter bekannt gegeben.
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Das Kernteam der B 3 Ortsumgehung Elstorf der NLStBV. | Bildrechte: NLStBV
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Infos, Ausblick und Termine:
- 19.12.2024: Abgabe der Planfeststellungsunterlagen
- Frühjahr 2025: Dialogveranstaltung zur Abgabe der Planfeststellungsunterlagen
- Nächster Schritt im Planungsprozess: Planfeststellungsverfahren mit formeller Beteiligung (2025-2026)
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg Am Alten Eisenwerk 2d 21339 Lüneburg poststelle-lg@nlstbv.niedersachsen.de Tel.: 04131 83050 Projektwebsite B3 OU ElstorfHaben Sie Fragen oder Hinweise zur Planung? Dann schreiben Sie uns unter b3@ifok.de Fotos: NLStBV
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