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Newsletter #9, April 2025
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Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten uns herzlich bei Ihnen für die starke Beteiligung und das große Interesse an unserer Dialogveranstaltung zum Planfeststellungsverfahren bedanken! Der intensive Austausch, die zahlreichen Fragen und die konstruktiven Gespräche haben gezeigt, wie wichtig dieses Thema für Sie ist. Es war gelebter Dialog im besten Sinne.
In diesem Newsletter greifen wir Ihre Rückmeldungen auf und erklären noch einmal ausführlich das Planfeststellungsverfahren – ein zentraler Schritt für die Realisierung unseres Infrastrukturprojekts. Zudem geben wir einen Überblick darüber, wie es jetzt weitergeht und welche nächsten Meilensteine bevorstehen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Flurbereinigung: Wir erläutern kurz, wie dieses Verfahren abläuft und welche Bedeutung es für das Projekt hat.

Vielen Dank für Ihr anhaltendes Interesse! Wir freuen uns auf den weiteren Dialog mit Ihnen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Dirk Möller
Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Bildrechte: NLStBV
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An mehreren Monitoren konnten die Besucherinnen und Besucher die Planunterlagen einsehen und dem Planungsteam konkrete Fragen dazu stellen. Bildrechte: NLStBV
Dialogveranstaltung zum Feststellungsentwurf

Informieren, fragen, mitreden: das Interesse war groß 

Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserer Dialogveranstaltung zur B 3 Ortsumgehung Elstorf! Mehr als 150 Bürgerinnen und Bürger haben im Februar im Schützenhaus in Elstorf die Gelegenheit genutzt, sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren, den Feststellungsentwurf der Planunterlagen einzusehen und ihre Fragen zu stellen. Unser Ziel war es, Interessierten eine fundierte Basis zu bieten, um sich mit der Planung auseinanderzusetzen und später bei der zuständigen Behörde gegebenenfalls Stellungnahmen oder Einwendungen im Planfeststellungsverfahren abzugeben. Dafür standen 14 Aktenordner sowie digitale Pläne zur Verfügung. Ergänzt durch umfangreiches Kartenmaterial, Hintergrundinformationen und spezielle Lesehilfen konnten sich alle Gäste intensiv mit dem Vorhaben beschäftigen.

Das große Interesse hat uns gezeigt, wie wichtig dieses Projekt für die Region ist. Transparenz und Dialog liegen uns besonders am Herzen – deshalb haben wir den direkten Austausch gesucht und viele wertvolle Gespräche geführt. In den Gesprächen standen vor allem die verkehrliche Entlastung des Ortskerns, Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen sowie der Zeitplan im Fokus. Seit Beginn der informellen Beteiligung im Jahr 2018 haben wir viele Hinweise und Anregungen von Ihnen erhalten. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihr konstruktives Feedback hat uns geholfen, gemeinsam den besten Weg für die Umsetzung der Ortsumgehung zu finden.
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An langen Tischen konnten sich die Gäste auf einer XXL-Karte einen Überblick über den Trassenverlauf verschaffen. Bildrechte: NLStBV
Umfangreiches Kartenmaterial ermöglichte es, sich auch in Umwelthemen einzulesen. Bildrechte: NLStBV
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Die B 3 Ortsumgehung Elstorf führt durch ein Gebiet, das landwirtschaftlich geprägt ist. Dies wird bei der Planung berücksichtigt. Bildrechte: NLStBV
Flurbereinigung 

Was bedeutet das für das Projekt?
 

Mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die B 3 Ortsumgehung Elstorf sind wir einen wichtigen Schritt weitergekommen. Doch was passiert nun mit den Flächen, die für den Bau und die Kompensationsmaßnahmen genutzt werden? Hier kommt das Flurbereinigungsverfahren ins Spiel – ein bewährtes Instrument, um Grundstücke neu zu ordnen und Nachteile für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und Flächeneigentümerinnen und -eigentümer zu minimieren.

Der Bau neuer Straßen nimmt u.a. landwirtschaftliche Flächen in Anspruch. Dabei kann es passieren, dass Grundstücke zerschnitten werden oder unwirtschaftlich kleine Restflächen entstehen. Für die betroffenen Betriebe bedeutet das oft höhere Bewirtschaftungskosten. Um diese Nachteile auszugleichen und die Lasten gerechter zu verteilen, wird eine sogenannte Unternehmensflurbereinigung durchgeführt. Sie ermöglicht eine sinnvolle Neuordnung der Flächen und wird von den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL) in Niedersachsen organisiert.

So läuft das Flurbereinigungsverfahren ab 
  1. Abgrenzung des Verfahrensgebiets
    Das ArL und der Vorhabenträger beraten gemeinsam über die betroffenen Flächen und legen die Größe des Verfahrensgebietes fest.
  2. Informationsveranstaltung & Verfahrensstart
    Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden in einer Aufklärungsveranstaltung über den Ablauf informiert. Anschließend wird das Verfahren offiziell durch einen Flurbereinigungsbeschluss eingeleitet und öffentlich bekannt gemacht.
  3. Gespräche mit den Beteiligten
    Nun werden alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer einzeln in sogenannten Plan-Wunsch-Gesprächen gefragt, ob sie Flächen verkaufen möchten oder Ersatzflächen bevorzugen. Außerdem können sie Wünsche zur Neuverteilung ihrer Grundstücke äußern oder auf Besonderheiten hinweisen. Zudem wird von der Teilnehmergemeinschaft (der Eigentümerinnen und Eigentümer) ein Vorstand gewählt, welcher stellvertretend zusammen mit dem ArL an der Wertermittlung der Flächen sowie an der Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mitwirkt.
  4. Neue Flächenzuweisung & Umsetzung
    Sobald der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig ist und feststeht, wie die Flächen neu geordnet werden, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer offiziell in ihre neuen Grundstücke eingewiesen. Dies geschieht durch Vermessungen der neuen Flurstücke und einer entsprechenden Markierung der neuen Besitzverhältnisse vor Ort.
  5. Flurbereinigungsplan & Abschluss
    Alle Ergebnisse werden im Flurbereinigungsplan dokumentiert und den Beteiligten mitgeteilt. Sobald dieser rechtskräftig ist, werden die neuen Eigentumsverhältnisse ins Liegenschaftskataster und Grundbuch eingetragen. Mit der Schlussfeststellung ist das Verfahren dann abgeschlossen.
Die Flurbereinigung ist ein wichtiger Bestandteil der Planung und bietet die Möglichkeit, die größeren Lasten Einzelner auf mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer aufzuteilen und so abzumildern. Gleichzeitig können unwirtschaftliche Restflächen langfristig sinnvoll neu geordnet werden. Aus diesen Gründen ist der Austausch mit den Betroffenen essenziell.

Für das Projekt in Elstorf bereitet das ArL Lüneburg bereits aktiv die Einleitung des Verfahrens vor, nachdem bereits verschiedene vorbereitende Termine mit den landwirtschaftlichen Betrieben aus der Region stattgefunden haben und auch die Bestätigung des Referats 34 des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zur Zulässigkeit und Notwendigkeit eines Flurbereinigungsverfahrens für dieses Projekt eingeholt wurde.

Nachdem weitere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zur anstehenden Flurbereinigung erfragt wurden, soll im 2. Quartal dieses Jahres ein sogenannter Aufklärungstermin für alle Flächeneigentümerinnen und -eigentümer stattfinden, zu dem das ArL entsprechend einladen wird.
Und so geht es weiter 

Planfeststellungsverfahren für die B 3 Ortsumgehung Elstorf gestartet 

Ein bedeutender Schritt hin zu weniger Verkehr in den Ortskernen und mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger: Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B 3 ist offiziell eingeleitet. Am 19. Dezember 2024 wurde der entsprechende Antrag bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Dezernat 41 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), eingereicht.

Die vollständigen Planunterlagen werden in der Gemeinde Neu Wulmstorf öffentlich ausgelegt und stehen zusätzlich digital zur Verfügung. Innerhalb einer festgelegten Frist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen oder Einwendungen einzureichen. Diese können im Rahmen eines Erörterungstermins, der von der Planfeststellungsbehörde ausgerichtet wird, erneut thematisiert werden.

Nach sorgfältiger Abwägung aller eingegangenen Belange erfolgt der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Dieser wird rechtskräftig, sobald die gesetzliche Klagefrist verstrichen ist – voraussichtlich im Jahr 2026. Im Anschluss kann mit der Umsetzung begonnen werden: Erste vorbereitende Baumaßnahmen sind für 2027 geplant. Der eigentliche Bau der Ortsumgehung soll im ersten Quartal 2028 starten, mit einer Verkehrsfreigabe im Jahr 2030.
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Bildrechte: NLStBV
Infos, Ausblick und Termine:
  • Nächster Schritt im Planungsprozess: Planfeststellungsverfahren (2024-2026)
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2d
21339 Lüneburg

poststelle-lg@nlstbv.niedersachsen.de
Tel.: 04131 83050

Projektwebsite B3 OU Elstorf

Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Planung?
Dann schreiben Sie uns unter b3@ifok.de

Fotos: NLStBV
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