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Newsletter #10, August 2025
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Liebe Leserinnen und Leser, mit diesem Newsletter möchten wir Sie wieder über wichtige Fortschritte zur B 3 Ortsumgehung Elstorf informieren, denn gleich auf mehreren Ebenen gibt es Neues zu berichten.
Im Planfeststellungsverfahren ist die Phase der öffentlichen Beteiligung abgeschlossen, nun beginnt die fachliche Auswertung der Stellungnahmen und Einwendungen. Parallel dazu läuft die Vorbereitung der Flurbereinigung, in der die zukünftige Grundstücksordnung geplant wird – auch hier stehen erste Arbeitsschritte an. |
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Und nicht zuletzt: Schon jetzt startet mit der Ausführungsplanung die Vorbereitung für den späteren Bau der Straße und Brücken. In den folgenden Beiträgen finden Sie aktuelle Informationen zu allen drei Bereichen. Das B 3-Team bedankt sich für Ihr Interesse und wünscht Ihnen einen schönen (Spät-)Sommer.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dirk Möller Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
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Update zum Planfeststellungsverfahren: Jetzt beginnt die Auswertung der Einwendungen
Bis zum 9. Juli konnten Einwendungen und bis zum 25. Juli Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens für unser Straßenbauprojekt eingereicht werden. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange für ihre Beteiligung.
So geht es nun weiter
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen werden derzeit systematisch ausgewertet. Dabei werden sie nach Sachargumenten geordnet und in einer speziellen Datenbank – einem System zum Einwands- und Erwiderungsmanagement – bearbeitet. Ziel ist es, zu jeder Anmerkung eine fundierte inhaltliche Antwort zu geben.
Erörterungstermin in Vorbereitung
Sobald die Auswertung abgeschlossen ist, erhalten alle, die eine Stellungnahme oder Einwendung abgegeben haben, eine schriftliche Erwiderung sowie eine Einladung zum Erörterungstermin. Zum Termin wird die NLStBV als Projektverantwortliche ggf. ergänzende Unterlagen vorlegen, um im Termin selbst auf einzelne Punkte einzugehen oder neue Informationen bereitzustellen.
Dokumentation und nächste Schritte
Das Ergebnis des Erörterungstermins wird protokolliert. Sollte es während des Termins offene Fragen geben, kann die Planfeststellungsbehörde der NLStBV aufgeben, weitere Nachweise oder Informationen nachzureichen. Nach Abschluss aller Verfahrensschritte – inklusive Würdigung aller eingegangenen Argumente und Unterlagen – erlässt die Planfeststellungsbehörde den sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Dieser stellt die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Projekts dar, er ist die Baugenehmigung für die B 3 Ortsumgehung Elstorf.
Rechtsweg und Inkrafttreten
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb von vier Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung Klage beim zuständigen Oberverwaltungsgericht erhoben werden. Erfolgt keine Klage, tritt der Beschluss nach Ablauf der Frist in Kraft – und damit besteht Baurecht.
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Wichtige Fristen und erste Maßnahmen im Flurbereinigungsverfahren
Der Bau neuer Straßen wie der B 3 Ortsumgehung Elstorf bringt nicht nur Bewegung ins Verkehrsnetz, sondern auch Veränderungen in der Umgebung mit sich. Damit landwirtschaftliche Flächen trotz des Straßenbaus weiterhin sinnvoll genutzt werden können, kommt ein bewährtes Instrument zum Einsatz: die Flurbereinigung. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Grundstücke neu geordnet und angepasst werden – zum Beispiel, wenn Wege verlegt oder Flächen durch den Straßenbau zerschnitten werden. Ziel ist es, gerechte Lösungen für alle Eigentümerinnen und Eigentümer zu schaffen und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung zu sichern. Im Rahmen der geplanten Flurbereinigung gibt es einige wichtige Entwicklungen und Fristen, über die wir Sie hiermit informieren möchten. Flächenangebote sind noch möglich
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Flächen verkaufen möchten, können ihre Angebote noch bis zur Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens an uns, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), richten. Der sogenannte Flurbereinigungsbeschluss, mit dem das Verfahren offiziell eröffnet wird, soll im August 2025 erlassen werden. Wichtig: Nach diesem Zeitpunkt erfolgen keine neuen Kaufverhandlungen oder -abwicklungen mehr über die NLStBV. Stattdessen werden diese künftig vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens abgewickelt – und zwar erst nach Abschluss der Wertermittlung. Das passiert als nächstes
- Gründung des Vorstandes: In den nächsten Sitzungen der Eigentümergemeinschaft wird ein Vorstand gewählt. Dieser spielt eine zentrale Rolle im weiteren Verfahren: Er begleitet die Wertermittlung und wirkt bei der Erstellung des Wege- und Gewässerplanes mit.
- Beginn erster Maßnahmen: Für erste vorgezogene CEF-Maßnahmen (z. B. Anpflanzung von Heckenstrukturen) kann die NLStBV bereits durch das ArL in ausgewählte Flächen eingewiesen werden. Das geschieht in Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, entweder auf Basis einer Entschädigungsvereinbarung oder durch eine vorübergehende Nutzung von Tauschflächen der NLStBV.
Einen entscheidenden Schritt stellen später im Flurbereinigungsverfahren die sogenannten Planwunschgespräche dar, die mit jedem von der Flurbereinigung betroffenen Grundeigentümer durchgeführt werden: In diesen Gesprächen wird die zukünftige Neuzuteilung der Flächen abgestimmt. Ziel ist eine möglichst gerechte und zweckmäßige Neuordnung der Grundstücke, angepasst an die neuen Rahmenbedingungen. |
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Vergabe von Bauaufträgen
Während das Planfeststellungsverfahren weiterläuft, schreitet auch die konkrete Vorbereitung für den späteren Bau der Straße und Brücken voran. Und so geht es jetzt weiter: Schon jetzt wird an der Ausführungsplanung für die verschiedenen Gewerke gearbeitet – darunter Brücken- und Ingenieurbau sowie Straßen- und Tiefbau. Diese detaillierten Planungen bilden die Grundlage für die späteren Bauausschreibungen für die ausführenden Gewerke.
Sobald das Baurecht mit dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorliegt, können die Leistungen beauftragt werden. Eine weitere zentrale Voraussetzung für die Beauftragungen ist die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Bestimmte ökologische Ausgleichsmaßnahmen – sogenannte CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality, Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von Lebensräumen für bestimmte Arten) – müssen vor dem eigentlichen Baubeginn abgeschlossen sein, um den Eingriff in Natur und Umwelt zu kompensieren. Diese Maßnahmen werden aktuell geplant und müssen so rechtzeitig vergeben und umgesetzt werden, dass sie beim Start der Bauarbeiten bereits wirksam sind. Erste CEF-Maßnahmen werden z. B. auf dem Gelände des ehemaligen Golfplatzes Immenbeck umgesetzt.
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| Fotos vom Golfplatz Immenbeck, Bildrechte: NLStBV |
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Weitere vorbereitende Arbeiten
Bevor mit dem eigentlichen Bau begonnen werden kann, sind noch weitere vorbereitende Arbeiten notwendig, beispielsweise Kampfmittelsondierungen zur Sicherheit auf dem Baufeld, gegebenenfalls Räumungen von bestimmten Flächen sowie erste systematische Untersuchungen, sogenannte Prospektionen, im Hinblick auf bekannte oder vermutete archäologische Bodendenkmale.
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Fünf Fragen an... ...Annette Padberg
Projektbereichsleiterin für Bedarfsplanmaßnahmen und Ersatzneubauten bei der NLStBV, Geschäftsbereich Lüneburg |
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„Hinter den Kulissen laufen intensive Vorbereitungen“ Die Planung für die B 3 Ortsumgehung Elstorf schreitet weiter voran. Auch wenn auf der Fläche derzeit noch nichts zu sehen ist, laufen im Hintergrund wichtige Vorbereitungen. Wir haben mit Annette Padberg, Projektbereichsleiterin für Bedarfsplanmaßnahmen und Ersatzneubauten bei der NLStBV, Geschäftsbereich Lüneburg, gesprochen.
Frau Padberg, auf der Fläche ist derzeit noch kein Bagger zu sehen – was passiert aktuell hinter den Kulissen? Annette Padberg: Auch wenn es für Außenstehende noch ruhig aussieht, passiert gerade sehr viel. Wir arbeiten intensiv an der Ausführungsplanung für verschiedene Gewerke – etwa den Brückenbau, den Tiefbau und die Straßentrasse. Diese Planungen sind wichtig, um später die Bauleistungen ausschreiben und vergeben zu können. All das läuft parallel zum Planfeststellungsverfahren, damit wir direkt starten können, sobald das Baurecht vorliegt.
Wann beginnt denn tatsächlich die Bautätigkeit vor Ort? Annette Padberg: Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass erste vorbereitende Maßnahmen Anfang 2027 starten, das betrifft zum Beispiel Leitungsverlegungen. Der eigentliche Baubeginn für den Straßen- und Brückenbau ist für Anfang 2028 vorgesehen.
Was sind sogenannte CEF-Maßnahmen – und warum beginnen diese noch vor dem Bau? Annette Padberg: CEF steht für „Continuous Ecological Functionality“. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Umwelt, die vor Baubeginn abgeschlossen sein müssen, damit bestimmte Tierarten wie Amphibien oder Vögel auf neue Lebensräume ausweichen können. Diese Maßnahmen sichern also die ökologische Funktion bestimmter Lebensräume und sind rechtlich vorgeschrieben. Die ersten CEF-Maßnahmen werden auf dem Gelände des ehemaligen Golfplatzes Immenbeck umgesetzt. Es erfolgen u. a. die Entwicklung von Extensivgrünländern und naturnahen Mischwaldbeständen sowie die Anlage von Kleingewässern.
Was gehört noch zur Bauvorbereitung, bevor der eigentliche Bau starten kann? Annette Padberg: Neben den Planungen und ökologischen Maßnahmen gibt es noch einige sehr konkrete Vorarbeiten: Dazu zählen Kampfmittelsondierungen, um sicherzustellen, dass das Gelände gefahrlos betreten werden kann. Außerdem sind gegebenenfalls Räumungen von Flächen erforderlich sowie archäologische Prospektionen, um vorhandene Bodendenkmale zu erkennen und zu schützen. Bei der Prospektion wird der Oberboden in Streifen abgeschoben. Erst wenn all das abgeschlossen ist, können wir mit dem eigentlichen Bau beginnen.
Worauf kommt es jetzt besonders an? Annette Padberg: Vor allem auf eine gute Koordination der vielen parallelen Prozesse – vom Planrecht über Umweltaspekte bis hin zur Vergabe. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, sobald das Baurecht und die erforderlichen Haushaltsmittel vorliegen. Damit der Bau dann zügig starten kann. Gut geplant, rechtssicher und im Einklang mit Mensch und Natur.
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Ausblick:
- 4. Quartal 2026: Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
- 1. Quartal 2027: Beginn der Vorarbeiten, beispielsweise Verlegung von Leitungen
- 1. Quartal 2028: Baubeginn für die Ingenieurbauwerke sowie für den Erd- und Straßenbau
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg Am Alten Eisenwerk 2d 21339 Lüneburg
poststelle-lg@nlstbv.niedersachsen.de Tel.: 04131 83050
Projektwebsite B3 OU Elstorf
Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Planung? Dann schreiben Sie uns unter b3@ifok.de
Fotos: NLStBV
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