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Newsletter #11, Januar 2026
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Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns, Ihnen in diesem Newsletter interessante Neuigkeiten zur B 3-Ortsumgehung Elstorf zu präsentieren. Besonders hervorzuheben: Auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbeck werden im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen 7.800 kleine Eichen gepflanzt. Insgesamt werden dort und entlang der Trasse 13.400 Gehölze gesetzt. Damit entsteht u.a. ein Laubwald, der wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tierarten bietet – ein starkes Zeichen für Natur und Umwelt. 
Auch das Planfeststellungsverfahren geht voran: Die Erwiderungen von der NLStBV auf die Einwendungen werden derzeit von der Planfeststellungsbehörde geprüft, der Erörterungstermin ist im Frühjahr 2026 vorgesehen. Parallel dazu laufen die Bauvorbereitungen und das Flurbereinigungsverfahren mit ersten Gesprächen zu CEF-Maßnahmen. In den folgenden Beiträgen erfahren Sie mehr über diese Entwicklungen und die nächsten Schritte.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Begleitung des Projekts. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein gesundes Jahr 2026!

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Dirk Möller
Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV
Bildrechte: NLStBV
13.400 Gehölze bieten wertvollen Lebensraum

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Auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbeck werden u.a. 7.800 kleine Eichen gepflanzt. Bildrechte: NLStBV
Auf dem Gelände des ehemaligen Golfplatzes Gut Immenbeck und entlang der zukünftigen Trasse werden ab Januar 2026 neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Dafür werden allein 13.400 Gehölze gepflanzt. Die Arbeiten sind Teil eines umfassenden ökologischen Konzeptes, das den Bau der B 3 Ortsumgehung Elstorf begleitet. Solche Ausgleichsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben, damit Natur und Infrastruktur im Gleichgewicht bleiben.

Zunächst werden auf dem ehemaligen Golfplatzgelände wertvolle Habitatbäume erhalten, während standortfremde, nichtheimische Ziergehölze entfernt werden. Ein Highlight ist die Pflanzung von 108 Obstbäumen – darunter Walnuss, Apfel, Kirsche, Pflaume und Birne. Ergänzend entstehen neue Heckenstrukturen, die das Landschaftsbild bereichern. Darüber hinaus wird eine Waldfläche von rund drei Hektar neu begründet, angrenzend an den bestehenden Wald. Insgesamt 7.800 kleine Bäume, hauptsächlich Eichen, werden als Ausgleich gepflanzt. Damit entsteht ein neuer Laubwald, der wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tierarten bietet und die Landschaft nachhaltig aufwertet.

Rückzugsräume für Tiere
In diesem Bereich werden zudem zwei Kleingewässer angelegt, die als Lebensraum für diverse Arten dienen. Nichtheimische Gehölze wie serbische Fichten werden entfernt, es sei denn, sie weisen beispielsweise Höhlungen auf und bieten als Habitatbäume wertvolle Lebensraumstrukturen zum Beispiel  für Vögel und Fledermäuse. Zusätzlich werden Totholzhaufen als Rückzugsorte angelegt. Mit diesen Maßnahmen werden wertvolle Versteckmöglichkeiten und Rückzugsräume geschaffen. Sie tragen dazu bei, Natur und Infrastruktur in Einklang zu bringen.
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Neue Heimat für den Laubfrosch

Der Laubfrosch wird in einen sicheren Lebensraum umgesiedelt. 


Bild: AdobeStock
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Kleingewässer für den Kammmolch

Der Kammmolch findet in den neuen Kleingewässern ein Zuhause. 

Bild: AdobeStock
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Extensives Grünland für die Feldlerche

Bei den Planungen wird auch an die Feldlerche gedacht. Sie fühlt sich auf extensivem Grünland wohl. 

Bild: AdobeStock
Auch im weiteren Umfeld und im Planungsraum gibt es wichtige Maßnahmen
Rund um die Siedlung Grauen (Kattenheide) werden Vogelnistkästen als Ersatzquartiere angebracht. Ergänzend entstehen jetzt schon Hecken, Feldgehölze mit Bäumen und Sträuchern sowie später extensive Grünlandflächen, die Lebensraum für Arten wie Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Goldammer und Nachtigall bieten. Nördlich der Siedlung, im Maßnahmenkomplex Sebberberg, werden jetzt Heckenstrukturen und etwas später Acker- und Grünlandextensivierungsflächen angelegt, die Feldlerche, Mäusebussard und Schwarzkehlchen zugutekommen.

Entlang der Trasse entstehen Gehölzstreifen in jenen Bereichen, die bei Amphibien besonders beliebt sind. Genau dort – östlich der Deponie Ketzendorf und der Sandgrube Ketzenberge – werden später auch Durchlässe geschaffen, damit die Tiere unter der Straße hindurch queren können. Vor der Gehölzpflanzung wird der Boden etwas modelliert, sodass sich Pfützen beziehungsweise unterschiedlich feuchte Stellen ausbilden können –  ideale Bedingungen für Amphibien. Westlich von Elstorf werden drei neue Kleingewässer angelegt, die zwei bestehende Gewässer im Bereich der zukünftigen Trasse ersetzen. Amphibien wie Kammmolch, Kreuzkröte und Laubfrosch werden später in die neuen, sicheren Lebensräume umgesiedelt. Die Arbeiten starten Anfang Januar und sollen vor Ostern abgeschlossen sein.
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Drei Fragen an...
...Susann Korff-Meyer


Projektmitarbeiterin Bedarfsplanmaßnahmen und Ersatzneubauten bei der NLStBV, Geschäftsbereich Lüneburg

"Wir sorgen dafür, dass neue Lebensräume entstehen"
Susann Korff-Meyer hat bei der Planung der B 3 Ortsumgehung Elstorf die Natur ganz besonders im Blick.  

Frau Korff-Meyer, welche Rollen spielen Ausgleichsmaßnahmen im Straßenbau und warum sind sie für den Naturschutz so entscheidend?
Susann Korff-Meyer: Wenn wir Straßen bauen, greifen wir in Natur und Landschaft ein – das lässt sich nicht vermeiden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind unser Weg, diese Eingriffe zu kompensieren. Wir sorgen dafür, dass Lebensräume, die verloren gehen, an anderer Stelle neu entstehen. Das ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ökologisch sinnvoll: Wir erhalten Artenvielfalt und schützen die Funktionen der Natur, die für uns alle wichtig sind.

Nach welchen Kriterien wird festgelegt, welche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und wo diese stattfinden?
Susann Korff-Meyer: Das geschieht im Laufe des Planungsprozesses. Wir als Fachplanerinnen schlagen Maßnahmenflächen vor, die ökologisch passen – zum Beispiel als Ausgleich für von dem Bauvorhaben beeinträchtigte Arten und Lebensräume. Grundlage sind gesetzliche Vorgaben zum Beispiel durch das Bundesnaturschutzgesetz. Bevor die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet wurden, haben umfangreiche Abstimmungen zum geplanten Maßnahmenkonzept stattgefunden, beispielsweise mit Naturschutzbehörden, aber auch zur Abmilderung zu starker einzelbetrieblicher Betroffenheiten von landwirtschaftlichen Betrieben. Es geht nicht darum, einfach irgendwo ein paar Bäume zu setzen, sondern um durchdachte Konzepte, die langfristig funktionieren.

Neu geschaffene Lebensräume brauchen Zeit, um sich zu entwickeln. Heißt das, sie sind zunächst weniger wertvoll als die ursprünglichen Flächen?
Susann Korff-Meyer: Natürlich dauert es, bis sich ein neu angelegter Lebensraum entwickelt. Aber die verschiedenen Entwicklungsstufen haben auch einen eigenen naturschutzfachlichen Wert. Sie stellen oft gerade selten gewordene Lebensräume dar, die von bestimmten Arten benötigt werden. Ausgleichsflächen werden so geplant und aufgewertet, dass sie vielfältige ökologische Funktionen erfüllen. Wir können gezielt Strukturen schaffen, die selten geworden sind, und die Flächen so gestalten, dass sie für viele Arten attraktiv sind. Das eröffnet Chancen für die Natur – nicht als Kopie des Alten, sondern als zukunftsfähigen Lebensraum.
Neues aus dem Projekt

Die Planungen rund um die B 3 Ortsumgehung Elstorf schreiten weiter voran – sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch bei der Bauvorbereitung. Im Planfeststellungsverfahren wurden alle Einwendungen und Stellungnahmen von der NLStBV beantwortet und an die Planfeststellungsbehörde übergeben. Dort erfolgt derzeit die fachliche Prüfung. Vor dem Erörterungstermin erhalten alle Einwendenden die schriftliche Erwiderung zusammen mit der Einladung. Der Termin dazu wird von der Planfeststellungsbehörde festgelegt. Im Erörterungstermin werden die Sachthemen, zu denen Einwendungen und Stellungnahmen erhoben wurden, besprochen, soweit sie nicht bereits durch die schriftliche Beantwortung ausreichend geklärt sind. Wesentlich ergänzte oder überarbeitete Unterlagen werden vor dem Termin zur Einsicht bereitgestellt.

Bauvorbereitende Maßnahmen gehen weiter
Parallel zum Verfahren laufen die bauvorbereitenden Arbeiten weiter. Dazu gehören ergänzende Baugrunduntersuchungen, wie beispielsweise im Bereich der Grünunterführung im Ketzendorfer Forst und an den Standorten der geplanten Amphibiendurchlässe, die zum Teil bereits durchgeführt worden sind. Auch die Planung der Brückenbauwerke schreitet voran.

Zudem werden bereits Überlegungen zur Baustellenlogistik vertieft, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch ein Baulärmgutachten in Arbeit, um die Lärmbelastung im näheren Umfeld der künftigen Baustelle zu ermitteln und auszuwerten, wie zum Beispiel dem westlichen Ortsrand von Elstorf. Hierbei geht es um die Frage, inwieweit geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung beziehungsweise Entlastungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner getroffen werden können. Mit diesen Schritten soll gewährleistet werden, dass das Projekt gut vorbereitet ist und alle rechtlichen sowie technischen Grundlagen geschaffen werden, bevor die Bauarbeiten beginnen.
Flurbereinigungsverfahren: Wichtige Schritte für die Zukunft
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Mit dem Flurbereinigungsverfahren wird sichergestellt, dass landwirtschaftliche Flächen auch nach dem Bau der B 3 OU Elstorf sinnvoll genutzt werden können. Bildrechte: NLStBV
Das Flurbereinigungsverfahren für die B 3 Ortsumgehung Elstorf ist ein zentraler Baustein, um die Grundstücksordnung an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen und eine tragfähige und möglichst gerechte Lösung für alle Eigentümerinnen und Eigentümer zu schaffen. Es wird damit sichergestellt, dass landwirtschaftliche Flächen auch nach dem Bau sinnvoll genutzt werden können. Den Start hat der Beschluss vom 19. August 2025 markiert. An diesem Tag wurde das Flurbereinigungsverfahren offiziell eingeleitet und damit ein entscheidender Meilenstein insbesondere für die land- und forstwirtschaftlichen Belange erreicht.

Im Austausch mit 200 Eigentümern
Im Vorwege dazu lud das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) zur sogenannten Aufklärungsveranstaltung zum Unternehmensflurbereinigungsverfahren ein. Vor rund 200 eingeladenen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken sowie Angehörigen erläuterten die Projektverantwortlichen den besonderen Zweck des Verfahrens und das weitere Vorgehen sowie den zeitlichen Horizont. Im Nachgang dieses Termins gingen bei der NLStBV diverse weitere Grundstücksangebote ein, die entweder spätere Trassenflächen oder aber auch mögliche Tauschflächen für betroffene Eigentümer darstellen.

Ein weiterer wichtiger Termin war die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft (TG) am 7. Oktober 2025. Der Vorstand besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern und fünf Stellvertretenden und übernimmt eine zentrale Rolle im weiteren Verfahren. Bereits seit Ende Oktober laufen zudem die ersten Verhandlungsgespräche zu vorgezogenen CEF-Maßnahmen mit betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Pächterinnen und Pächtern. Dabei geht es um die oben beschriebenen Maßnahmen (Gehölzpflanzungen und die Anlage von Kleingewässern), deren Umsetzung mindestens zwei Jahre vor Baubeginn erfolgt sein muss. Anfang 2026 wird das ArL auf diejenigen Flächeneigentümer zugehen, auf deren Flächen CEF-Maßnahmen mit einem Vorlauf von mindestens einem Jahr vor dem Baubeginn an der Strecke der B 3 Ortsumgehung Elstorf durchgeführt werden müssen.

Wertermittlung der Flächen
In den Jahren 2026 und 2027 wird das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) zudem gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft die Wertermittlung der Flächen durchführen. Parallel dazu entsteht der Wege- und Gewässerplan, ebenfalls in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Außerdem können ab sofort Flächenangebote über das ArL eingebracht werden. Mit diesen Schritten wird die Grundlage für eine faire und zukunftsfähige Neuordnung geschaffen – im Einklang mit den Anforderungen des Straßenbaus und den Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Infos, Ausblick und Termine:
  • Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit Erörterungstermin
  • Fortsetzung des Flurbereinigungsverfahrens
  • Umsetzung der vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) mit zwei- bis einjährigem Vorlauf vor Baubeginn
  • Beginn der Ausführungsplanung
  • Bauvorbereitung
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr 

Geschäftsbereich Lüneburg 

Am Alten Eisenwerk 2d 

21339 Lüneburg 

 

poststelle-lg@nlstbv.niedersachsen.de 

Tel.: 04131 83050 

 

 

Projektwebsite B3 OU Elstorf 

Fotos: NLStBV, AdobeStock


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