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| Newsletter #12, Juni 2026 |
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Liebe Leserinnen und Leser,
bei der B 3 Ortsumgehung Elstorf gibt es aktuelle Entwicklungen – sowohl in der Planung als auch bereits ganz konkret vor Ort.
Ein sichtbares Zeichen dafür sind die umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen u.a. auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbeck. Hier sind in den vergangenen Monaten neue Streuobstwiesen und erste Waldflächen entstanden. Damit wird deutlich: Die Planung der Ortsumgehung geht weit über den reinen Straßenbau hinaus. |
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Ziel ist es, Eingriffe in Natur und Landschaft frühzeitig auszugleichen, und damit neue, qualitativ hochwertige Lebensräume zu schaffen.
Parallel dazu wird das laufende Planfeststellungsverfahren weiter vorangebracht. Aktuell liegen die Planunterlagen erneut aus („Deckblattverfahren“), weil es in mehreren Bereichen Anpassungen gegeben hat. Dieses Vorgehen ist ein üblicher Bestandteil komplexer Infrastrukturprojekte und trägt dazu bei, die Planung kontinuierlich weiter zu präzisieren.
Beide Themen zeigen: Das Projekt entwickelt sich Schritt für Schritt weiter – transparent, fachlich fundiert und mit Blick auf die unterschiedlichen Interessen in der Region.
Wir halten Sie weiterhin über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden und wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Mit herzlichen Grüßen Ihr Dirk MöllerLeiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV |
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Neue Lebensräume auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbek: Ausgleichsmaßnahmen begonnen
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Auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbek sind 128 Obstbäume gepflanzt worden. Planerin Susann Korff-Meyer hat sich vor Ort ein Bild gemacht. Mittlerweile sind die gepflanzten Bäume ausgetrieben. Foto: NLStBV
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Ein leichter Wind geht über die Fläche, zwischen den jungen Bäumen summen Insekten, und noch ist gut zu erkennen, wo früher einmal ein Golfplatz war. Heute entsteht hier etwas Neues: ein vielfältiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Dass sich die Landschaft an dieser Stelle verändert hat, hängt mit den Ausgleichsmaßnahmen für die B 3 Ortsumgehung Elstorf zusammen. Auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbeck wird sichtbar, wie solche Maßnahmen konkret umgesetzt werden können – nicht abstrakt auf dem Papier, sondern direkt vor Ort.
Gemeinsam mit Susann Korff-Meyer, die das Projekt umweltfachlich betreut, zeigt sich schnell, wie stark sich die Fläche in den vergangenen Monaten bereits gewandelt hat. Wo früher Abschläge und gepflegte Golfrasenflächen das Bild bestimmten, entstehen nun neue Strukturen für Tiere und Pflanzen. „Man sieht hier sehr anschaulich, wie Ausgleichsmaßnahmen in der Praxis funktionieren können“, sagt die Landschaftsplanerin.
128 Obstbäume neu gepflanzt
Ein zentraler Baustein sind zwei neu angelegte Streuobstwiesen mit insgesamt rund 128 Obstbäumen. Gepflanzt wurden verschiedene Sorten – darunter Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Kirschen, Quitten und drei Walnussbäume. Zwischen den Bäumen bleibt bewusst viel Raum: Mindestens acht Meter Abstand sorgen dafür, dass sich die Kronen gut entwickeln können und zugleich offene, lichte Flächen erhalten bleiben.
Schon jetzt zeigt sich, welches Potenzial in diesem Bereich steckt. „Die Blüten bieten Nahrung für Insekten, später werden auch Vögel und weitere Tierarten von den Früchten und den neuen Strukturen profitieren“, ist Susann Korff-Meyer sicher. Die Flächen sind eingezäunt, um die jungen Gehölze in der sensiblen Anfangsphase vor Wildverbiss zu schützen. Zugleich dient der Zaun auch als Schutz gegenüber größeren Wildtieren, wie dem Wolf, denn langfristig ist vorgesehen, die Flächen durch eine extensive Beweidung – etwa mit Schafen oder Rindern – offen und kurz zu halten.
Zwei Hektar großer neuer Wald
Direkt angrenzend an den Ketzendorfer Forst entsteht außerdem ein neuer Wald mit rund zwei Hektar Fläche. Damit entwickelt sich auf etwa der Hälfte des ehemaligen Golfplatzes Schritt für Schritt ein abwechslungsreiches Mosaik aus Wiesen, Bäumen und Gehölzstrukturen. Zu diesem Mosaik gehören auch zwei Kleingewässer, die Arten wie der Waldschnepfe zugutekommen, nebenliegende Totholzhaufen bilden zudem Rückzugsorte für Amphibien und Kleintiere.
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Spuren der Vergangenheit
Als Garten- und Landschaftsbauer dieses Kleingewässer anlegten, entdeckten sie Spuren aus der Vergangenheit. Archäologen vermuten, dass es an dieser Stelle eine prähistorische Siedlung gegeben hat. Planerin Susann Korff-Meyer besichtigt die Fundstelle. Foto: NLStBV
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Auf archäologischer Spurensuche
Beim Anlegen von weiteren Kleingewässern westlich von Elstorf sind die Garten- und Landschaftsbauer auf Spuren aus der Vergangenheit gestoßen. Die herbeigerufenen Archäologinnen und Archäologen gehen davon aus, dass es sich um Relikte einer bislang unbekannten prähistorischen Siedlung, mutmaßlich aus der Völkerwanderungszeit zwischen 375 und 600 n. Chr., handelt. Die Fundstelle trägt inzwischen die Bezeichnung „Elstorf 132“. Zu den Befunden gehört auch ein Brunnen, der nur mit Unterstützung eines Baggers weiter freigelegt werden konnte. Die an dieser Stelle angelegte Geländevertiefung hat sich sofort mit Wasser gefüllt und als Kleingewässer dargestellt. Andere Geländevertiefungen warten noch auf Regen in ausreichender Menge.
Damit wird nicht nur auf dem ehemaligen Golfplatz Gut Immenbeck anschaulich, was hinter dem Begriff Ausgleichsmaßnahme steht: Eine Fläche, die durch gezielte Maßnahmen aufgewertet wird und so im Laufe der Zeit über verschiedene Entwicklungsstufen ökologisch an Wert gewinnt.
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Neues aus dem Projekt: Planunterlagen werden erneut ausgelegt
Im laufenden Planfeststellungsverfahren für die B 3 Ortsumgehung Elstorf gibt es eine wichtige Entwicklung: Aktualisierte Planunterlagen werden aktuell erneut öffentlich ausgelegt.
Die Bekanntmachung erfolgte am 22. Mai 2026 durch die zuständige Planfeststellungsbehörde der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die überarbeiteten Unterlagen können bis einschließlich 29. Juni 2026 eingesehen werden – sowohl online als auch vor Ort im Rathaus der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Warum werden die Unterlagen erneut ausgelegt?
Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wurden einzelne Inhalte der Planung überprüft, ergänzt und weiterentwickelt. Solche Anpassungen sind bei komplexen Infrastrukturprojekten üblich und tragen dazu bei, die Planung weiter zu präzisieren.
Konkret betreffen die Änderungen unter anderem:
- die Umweltplanung (Überarbeitungen und Ergänzungen),
- eine angepasste Entwässerungsplanung,
- sowie Anpassungen aufgrund von Einwendungen und neuen fachlichen Erkenntnissen.
Diese Änderungen wurden als sogenannte Deckblätter in die bestehenden Planunterlagen eingearbeitet.
Was bedeutet das für Beteiligte?
Mit der Auslegung erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit, sich zu informieren und Stellung zu nehmen.
Wichtig dabei:
- Stellungnahmen und Einwendungen können ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Inhalten (Deckblätter) abgegeben werden.
- Bereits eingereichte Stellungnahmen und Einwendungen aus der ersten Beteiligungsphase behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen endet am 29. Juli 2026.
Wie geht es danach weiter?
Nach Abschluss der Beteiligung werden alle eingegangenen Hinweise geprüft und in das weitere Verfahren einbezogen. Ein Erörterungstermin, bei dem die Inhalte gemeinsam diskutiert werden, findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Darüber wird die NLStBV gesondert informieren.
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Aktualisierter Zeitplan: Weitere Schritte im Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren für die B 3 Ortsumgehung Elstorf haben sich im weiteren Verlauf Anpassungen ergeben. Diese spiegeln sich auch im aktuellen Zeitplan des Projekts wider.
Ein zentraler Punkt ist dabei die erneute Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des Deckblattverfahrens (siehe vorheriger Artikel). Mit der erneuten Beteiligung verschieben sich die nachfolgenden Schritte im Verfahren. Dazu gehört insbesondere der Erörterungstermin, der zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird. Auch der Planfeststellungsbeschluss rückt entsprechend nach hinten.
Nach aktuellem Planungsstand wird derzeit mit einem Planfeststellungsbeschluss im Herbst 2027 gerechnet. In Abhängigkeit davon könnten erste vorbereitende Bautätigkeiten dann im Winter 2027/2028 beginnen.
Der eigentliche Baubeginn ist – Stand jetzt – für den Herbst 2028 vorgesehen. Die verkehrliche Freigabe der Ortsumgehung wird aktuell für den Sommer 2031 angestrebt.
Wichtig ist dabei: Diese Termine entsprechen dem derzeitigen Planungsstand und können sich im weiteren Verlauf des Verfahrens noch verändern.
Damit zeigt sich: Der Zeitplan eines komplexen Infrastrukturprojekts entwickelt sich im laufenden Verfahren weiter. Ziel bleibt es, eine fachlich fundierte und rechtssichere Planung zu erreichen.
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Infos, Ausblick und Termine
- Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit Erörterungstermin
- Fortsetzung des Flurbereinigungsverfahrens
- Umsetzung der vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) mit zwei- bis einjährigem Vorlauf vor Baubeginn
- Beginn der Ausführungsplanung für den Straßen-, Erd- und Brückenbau und weiterer bauvorbereitender Maßnahmen
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2d
21339 Lüneburg
Tel.: 04131 83050
Fotos: NLStBV
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